GEHE-POINT   So. 05.02.2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen GEHE POINT Plus

Gültig ab 01.05.2003

§ 1 GEHE POINT Plus
 
GEHE POINT Plus ist der interaktive multimediale Internet-Kommunikationsdienst der GEHE Pharma Handel GmbH („GEHE“), über den die Nutzer insbesondere auf apothekenspezifische Informationsbeiträge, Beratungsdienstleistungen und sonstige Leistungen zugreifen können. Diese Leistungen werden von GEHE und von unabhängigen Dritten zur Verfügung gestellt. Daneben stehen den Nutzern über GEHE POINT Plus Bestellmöglichkeiten bei GEHE zur Verfügung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung der nachfolgend dargestellten Leistungen. Die Nutzer sind gehalten, sich diese Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung auszudrucken und aufzubewahren.
 
§ 2 Zulassung zu GEHE POINT Plus
 
GEHE POINT Plus wird ausschließlich Apothekern und Apothekerinnen als Nutzer angeboten. GEHE behält sich ausdrücklich das Recht vor, nur GEHE-Kunden zu GEHE POINT Plus zuzulassen.
 
§ 3 Leistungskonkretisierung
 
Es gelten stets die am Tag der Freischaltung des jeweiligen Nutzers in GEHE POINT Plus angebotenen konkreten Leistungen als vertraglich vereinbart. Diese über GEHE POINT Plus als Plattform angebotenen Inhalte unterliegen jedoch einer ständigen Aktualisierung und Anpassung an sich entwickelnde Anforderungen des Nutzerkreises, so dass GEHE im Interesse der Nutzer zwar den allgemeinen Qualitätsstandard, nicht jedoch die dauernde Verfügbarkeit einzelner Leistungsbausteine garantieren kann.
 
§ 4 Testzugang
 
Jedem von GEHE zugelassenen Nutzer wird die einmalige Möglichkeit eingeräumt, GEHE POINT Plus für die Dauer von zwei Monaten ab Mitteilung seiner Zugangskennung (§ 7) unentgeltlich zu testen. Während dieser Testzeit gelten diese Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Entgeltregelungen.
 
§ 5 Vertragslaufzeit
 
Sollte der Nutzer GEHE nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Testphase mitteilen, dass er GEHE POINT Plus nicht weiter nutzen möchte, so kommt ein Vertrag über die entgeltliche Nutzung von GEHE POINT Plus zustande. Während der Laufzeit des Vertrages kann dieser schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden.
 
§ 6 Entgelt
 
Das monatliche Entgelt beträgt 11,95 n zzgl. MwSt. Es kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Monatsersten erhöht werden, wobei in diesem Falle dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hiermit nicht die aus der Nutzung von GEHE POINT Plus selbständig entstehenden Telefon- und Netzprovidergebühren abgedeckt sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einzelne vertiefte Sonderleistungen nur gegen ein spezielles Entgelt angeboten werden.
 
§ 7 Zugangskennung
 
Jeder Nutzer erhält mit der Zulassung zu GEHE POINT Plus eine Zugangskennung zugewiesen, die er in Verbindung mit seiner GEHE-Kundennummer zur Nutzung von GEHE POINT Plus angeben muss. Die Zugangskennung ist geheimzuhalten. Sie darf ausschließlich zur Nutzung von GEHE POINT Plus im Rahmen des Apothekenbetriebs des angemeldeten Nutzers verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte, die nicht in der Apotheke des Nutzers angestellt sind, ist untersagt und stellt eine erhebliche Verletzung dieses Vertrages dar, die GEHE zur fristlosen Kündigung sowie zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
 
§ 8 Haftung
 
1. GEHE ist ausschließlich für die unter eigenem Namen in GEHE POINT Plus veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Für die erkennbar von unabhängigen Dritten in GEHE POINT Plus veröffentlichten Inhalte vermittelt GEHE lediglich den Zugang zur Nutzung; sie werden ohne Veränderung und vertiefte Einzelprüfung durch GEHE in GEHE POINT Plus übernommen. Für diese Inhalte übernimmt GEHE keine Haftung, tritt jedoch etwaige ihr gegen diese Dritten zustehenden Ansprüche an den Nutzer ab.
 
2. Sofern GEHE Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung von GEHE POINT Plus vermittelt oder empfiehlt, ist eine etwaige Vermittler- oder Vertreterhaftung oder eine etwaige sonstige aus diesem Umstand resultierende Haftung von GEHE ausgeschlossen.
 
3. Die Zusammenstellung der Inhalte und Leistungen sowie von Internet-Links im Rahmen von GEHE POINT Plus erfolgt nach möglichst sorgfältiger Auswahl von GEHE. Aufgrund des Umfangs dieser Informationen wird jedoch eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die sich infolge einer etwaigen Unrichtigkeit solcher Inhalte, der Mangelhaftigkeit solcher Leistungen oder sonstiger mit diesen Inhalten und Leistungen in Verbindung stehenden Umstände ergeben sollten. Die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag bleiben jedoch unberührt. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf etwaige Schäden, die GEHE als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht zugerechnet werden können. Er gilt ferner dann nicht, wenn der Nutzer infolge des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt und wenn GEHE fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
§ 9 Wahrung von Rechten
 
GEHE behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den über GEHE POINT Plus angebotenen selbst geschaffenen oder lizensierten Inhalten sowie an der Zusammenstellung der über GEHE POINT Plus angebotenen Informationen und Absprünge vor. Die dritten Anbieter behalten sich zudem sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den über GEHE POINT Plus angebotenen selbst geschaffenen oder lizensierten Inhalten vor. Der Nutzer verpflichtet sich zur umfassenden Wahrung dieser Rechte.
 
§ 10 Pflichten der Nutzer im Rahmen von GEHE POINT Plus
 
Der Nutzer von GEHE POINT Plus verpflichtet sich,
 
1. keine Informationen, Software oder sonstige Inhalte, die fehlerhaft oder ungesetzlich sind oder sein könnten, in GEHE POINT Plus zu veröffentlichen,
 
2. bei der etwaigen Verbreitung von Inhalten über GEHE POINT Plus (etwa Chat Rooms, Schwarze Bretter), die von gesetzlichen Schutzrechten erfasst sind, GEHE einschränkungslos sämtliche für die Verbreitung über GEHE POINT Plus notwendigen Schutzrechte unentgeltlich zu verschaffen,
 
3. ausdrücklich alle rechtlichen Vorschriften – insbesondere apothekenrechtlicher und standesrechtlicher Natur – bei Veröffentlichungen über GEHE POINT Plus zu beachten, so dass der Betrieb von GEHE POINT Plus durch Aktivitäten des Nutzers nicht gestört wird.
 
§ 11 Nichtverfügbarkeit
 
Es wird darauf hingewiesen, dass GEHE POINT Plus während der Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten gelegentlich für kurze Zeiten nicht zur Verfügung stehen kann. GEHE wird sich bemühen, dass diese Arbeiten, sofern möglich, nicht zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr stattfinden. Neben diesen Beeinträchtigungen kann GEHE ferner nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass GEHE POINT Plus infolge von Störungen in den öffentlichen Leitungsnetzen nicht verfügbar ist.
 
§ 12 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
 
GEHE wird auf von ihr etwaig mit Datumsangabe vorgenommene Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen hinweisen. Sie werden zum Monatsersten des übernächsten Monats wirksam und gelten als durch den Nutzer genehmigt, wenn der Nutzer nicht bis zu diesem Datum widerspricht. Im Falle des Widerspruchs steht GEHE jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen ausgeübt werden kann.
 
§ 13 Datenschutz
 
GEHE erklärt ausdrücklich, datenschutzrechtliche Vorschriften auch im Rahmen von GEHE POINT Plus einzuhalten.
 
§ 14 Außerordentliche Kündigung und Ansprüche gegen den Nutzer
 
GEHE steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen Handlungs- oder Unterlassungspflichten gegenüber GEHE und insbesondere nach dieser Vereinbarung verstößt. Bei Ausspruch einer solchen Kündigung kann GEHE zudem die Nutzungsberechtigung sperren. Im Übrigen behält sich GEHE alle etwaigen Ansprüche gegen den Nutzer infolge von Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen vor.
 
§ 15 Gerichtsstand
 
Gerichtsstand ist Stuttgart.
 
§ 16 Erklärungen mittels E-Mail
 
Rechtswirkung entfaltende Erklärungen im Rahmen des mit diesen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses können auch mittels E-Mail abgegeben werden. Derartige Nachrichten gelten mit dem beim Empfänger eingehenden Inhalt als vom Inhaber der absendenden E-Mail-Adresse erklärt. Als Zugangsnachweis gilt der Ausdruck der abgesandten Nachricht, sofern diese mit Datum und Uhrzeit bestimmt ist und an die vom Adressaten angegebene Adresse gesandt war.
 
§ 17 Sonstiges
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten sich wesentliche Vertragslücken zeigen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für einen solchen Fall sollen jedoch statt der unwirksamen oder undurchführbaren solche wirksamen bzw. durchführbaren Bestimmungen gelten, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung wesentlicher Vertragslücken.
 
 
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